Die letzte Phase der EU-Ökodesign-Verordnung, die strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Elektromotoren stellt, tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Das bedeutet, dass Motoren zwischen 75 kW und 200 kW, die in der EU verkauft werden, ein Energieeffizienzniveau erreichen müssen, das IE4 entspricht.
Die Umsetzung vonVerordnung der Kommission (EU)Die Verordnung (EG) Nr. 2019/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Elektromotoren und drehzahlvariable Antriebe tritt in die letzte Phase ein.
Die aktualisierten Vorschriften zur Energieeffizienz von Elektromotoren treten am 1. Juli 2023 in Kraft und werden laut Berechnungen der EU bis 2030 jährliche Energieeinsparungen von über 100 Terawattstunden (TWh) ermöglichen. Dies entspricht der gesamten Energieproduktion der Niederlande. Durch diese Effizienzsteigerung ergibt sich ein potenzielles Einsparpotenzial von 40 Millionen Tonnen CO₂-Emissionen pro Jahr.
Ab dem 1. Juli 2023 müssen alle Elektromotoren mit einer Leistung zwischen 75 kW und 200 kW eine internationale Energieklasse (IE) aufweisen, die mindestens IE4 entspricht. Dies wird sich auf eine Vielzahl von Anwendungen auswirken, die derzeit mit einem IE3-Motor ausgestattet sind.
„Die IE3-Motoren werden schrittweise aus dem Verkehr gezogen, da sie nun den IE4-Anforderungen unterliegen. Die Umstellungsfrist gilt jedoch nur für Motoren, die nach dem 1. Juli produziert wurden. Das bedeutet, dass Kunden weiterhin IE3-Motoren beziehen können, solange der Lagerbestand bei Hoyer reicht“, so Rune Svendsen, Segmentmanager – Industrie bei Hoyer.
Zusätzlich zur IE4-Anforderung müssen Ex eb-Motoren von 0,12 kW bis 1000 kW und Einphasenmotoren ab 0,12 kW mindestens die Anforderungen der IE2-Norm erfüllen.
Die Regeln ab dem 1. Juli 2023
Die neue Verordnung gilt für Induktionsmotoren bis 1000 V und 50 Hz, 60 Hz und 50/60 Hz für den Dauerbetrieb über das Stromnetz. Die Anforderungen an die Energieeffizienz lauten:
IE4-Anforderungen
- Dreiphasen-Asynchronmotoren mit 2 bis 6 Polen und einer Ausgangsleistung zwischen 75 kW und 200 kW.
- Gilt nicht für Bremsmotoren, Ex eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit und bestimmte explosionsgeschützte Motoren.
IE3-Anforderungen
- Dreiphasen-Asynchronmotoren mit 2 bis 8 Polen und einer Leistungsabgabe zwischen 0,75 kW und 1000 kW, ausgenommen Motoren, die der IE4-Anforderung unterliegen.
IE2-Anforderungen
- Dreiphasen-Asynchronmotoren mit einer Ausgangsleistung zwischen 0,12 kW und 0,75 kW.
- Ex eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit von 0,12 kW bis 1000 kW
- Einphasenmotoren von 0,12 kW bis 1000 kW
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung je nach Verwendungszweck des Motors und den Umgebungsbedingungen auch weitere Ausnahmen und besondere Anforderungen enthält.
Veröffentlichungsdatum: 19. Juli 2023