Ab Juli 2023 verschärft die EU die Anforderungen an die Energieeffizienz von Elektromotoren

Am 1. Juli 2023 tritt die letzte Phase der EU-Ökodesign-Verordnung in Kraft, die strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Elektromotoren stellt. Das bedeutet, dass in der EU verkaufte Motoren zwischen 75 kW und 200 kW eine gleichwertige Energieeffizienz erreichen müssen zu IE4.

Die Implementierung vonVerordnung der Kommission (EU)2019/1781 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren und Antriebe mit variabler Drehzahl geht in die Endphase.

Die aktualisierten Regeln zur Energieeffizienz von Elektromotoren treten am 1. Juli 2023 in Kraft und werden nach eigenen Berechnungen der EU bis 2030 zu jährlichen Energieeinsparungen von mehr als 100 TWh führen. Dies entspricht der gesamten Energieproduktion der Niederlande .Diese Effizienzsteigerung bedeutet eine potenzielle Reduzierung der CO2-Emissionen um 40 Millionen Tonnen pro Jahr.

Ab dem 1. Juli 2023 müssen alle Elektromotoren mit einer Leistung zwischen 75 kW und 200 kW eine internationale Energieklasse (IE) aufweisen, die mindestens IE4 entspricht.Dies betrifft eine Vielzahl von Anwendungen, die derzeit über einen IE3-Motor verfügen.

„Wir werden einen natürlichen Ausstieg aus den IE3-Motoren erleben, die jetzt den IE4-Anforderungen unterliegen.Der Stichtag gilt jedoch nur für Motoren, die nach dem 1. Juli hergestellt werden.Das bedeutet, dass Kunden weiterhin IE3-Motoren liefern können, solange der Vorrat bei Hoyer reicht“, sagt Rune Svendsen, Segment Manager – Industrie bei Hoyer.

Zusätzlich zur IE4-Anforderung müssen Ex eb-Motoren von 0,12 kW bis 1000 kW und Einphasenmotoren ab 0,12 kW mindestens die Anforderungen für IE2 erfüllen

Die Regeln gelten ab 1. Juli 2023

Die neue Regelung gilt für Induktionsmotoren bis 1000 V und 50 Hz, 60 Hz und 50/60 Hz für den Dauerbetrieb am Netz.Die Anforderungen an die Energieeffizienz sind:

IE4-Anforderungen

  • Drehstrom-Asynchronmotoren mit 2–6 Polen und einer Leistung zwischen 75 kW und 200 kW.
  • Gilt nicht für Bremsmotoren, Ex eb-Motoren mit erhöhter Sicherheit und bestimmte explosionsgeschützte Motoren.

IE3-Anforderungen

  • Drehstrom-Asynchronmotoren mit 2–8 Polen und einer Leistung zwischen 0,75 kW und 1000 kW, ausgenommen Motoren, die der IE4-Anforderung unterliegen.

IE2-Anforderungen

  • Drehstrom-Asynchronmotoren mit einer Leistung zwischen 0,12 kW und 0,75 kW.
  • Ex-EB-Motoren mit erhöhter Sicherheit von 0,12 kW bis 1000 kW
  • Einphasenmotoren von 0,12 kW bis 1000 kW

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verordnung abhängig von der Verwendung des Motors und den Umgebungsbedingungen auch weitere Ausnahmen und besondere Anforderungen enthält.

 


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 19. Juli 2023